Auktionsbedingungen
Stand Januar 2025
Durch die Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter nachstehende Allgemeine Auktionsbedingungen:
§ 1
Die folgenden Bedingungen gelten sowohl für die Versteigerungen als auch den Nach- und Freiverkauf. Die IMCAL GmbH (https://auktionen.imcal.de) versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber) oder im Namen und Rechnung der Imcal GmbH. Eigenware ist im Verzeichnis gesondert aufgeführt.
§ 2
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände, Grundstücke, Immobilien, Unternehmen und Unternehmensausrüstungen- und teile. Sie können vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Für die Richtigkeit der Beschreibung der Gegenstände übernimmt die Imcal GmbH keinerlei Gewähr und Haftung. Die Imcal GmbH haftet nicht für eventuelle Mängel an den Auktionsobjekten. Alle gemachten Angaben und Beschreibungen zu den Auktionsobjekten sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB. (Ersatz von Verwendungen)
§ 3
Das Imcal GmbH haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z. B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung).
§ 4
Der Auktionator hat das Recht Lot-Nummern zu vereinigen, zu trennen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge (Auktionskatalog) aufzurufen. Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von Geboten. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das vorausgehende Gebot verbindlich.
§ 5
Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebotes und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande. Dieser verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises (zzgl. gesetzlicher MwSt.) an die Imcal GmbH.
§ 6
Der Ausruf beginnt i. d. R. mit dem im Katalog genannten Richtpreis und wird fortlaufend in festgelegten Schritten gesteigert. Mit Erteilung des Zuschlags gehen alle Risiken auf den Bieter über (z. B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung der unter § 5 aufgeführten Rechnungsbeträge an den Bieter über.
§ 7
Der Auktionator kann sich im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten und verweigern. Geben mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf desselben kein Mehrgebot gemacht, entscheidet das Los über den Zuschlag.
§ 8
Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig und die Auktionsobjekte sind zu übernehmen.
§ 9
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung sowie die Berechnung eines Säumniszuschlages in Höhe von 3 Prozent des Zuschlagspreises zzgl. des Aufgeldes. Bei weiterem Verzug kann die Imcal GmbH wahlweise die Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im Schadenersatzfalle können die Gegenstände in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.
§ 10
Kommt der Käufer mit der Übernahme in Verzug wird ab dem achten Tag ein Zuschlag in Höhe von 5 % des Kaufpreis erhoben.
§ 11
Der Versteigerervertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Supranationale Rechte oder andere Rechte sind abgedungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mahnsachen und Handelsgeschäfte Sindelfingen.
§ 12
Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt das wirtschaftlich Gewollte als vereinbart.
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Internetseite der Imcal GmbH und regelt die Nutzung der Website.
Die Nutzung der betreffenden Website durch den Benutzer gilt als Annahme der nachstehenden Nutzungsbedingungen.
Nutzung der Website
Die Website ermöglicht es dem Benutzer, die dort veröffentlichten Auktionen einzusehen und die weiteren Funktionen im folgenden Ablauf zu nutzen:
- Freier Zugang über https://auktionen.imcal.de
- Auswahl der teilzunehmenden Auktion
- Nach Interessebekundung gelangt der Bieter auf das Formular mit Koordinaten (Name, E-Mail-Adresse, Firma/Gesellschaft, Passwort), füllt dieses aus und sendet es an die IMCAL GmbH ab
- Nach Prüfung der Koordinaten gibt die IMCAL GmbH diesen Bieter frei für die Auktion und übersendet dem Bieter eine E-Mail mit der Freigabebestätigung
- Der Bieter kann jetzt ein Gebot abgeben
- Der Höchstbietende erhält den Zuschlag und damit eine Woche Zeit für seine Sorgfaltsuntersuchung des eingestellten Objekts
- Nach positivem Verlauf der Sorgfaltsuntersuchung durch den Bieter erfolgt die Annahme des Objekts
- Der Bieter nimmt Kontakt mit der IMCAL GmbH per Telefon oder E-Mail zur Annahmebestätigung des Objekts auf
- Die IMCAL GmbH meldet das Objekt zum notariellen Kaufvertrag an
- Die IMCAL GmbH und der Bieter unterzeichnen den notariellen Kaufvertrag
- Einigung und Übergabe erfolgt mit notarieller Unterschrift
Allgemeines
- Der Benutzer ist für die Aufbewahrung und Geheimhaltung seiner Zugangsdaten zu seinem persönlichen Bereich der Website verantwortlich.
- Die IMCAL GmbH behält sich unter das Recht vor, die Registrierung des Benutzers abzulehnen und/oder die bereits erfolgte Registrierung des Benutzers zu löschen.
- Die Informationen auf dieser Website werden durch die IMCAL GmbH nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht.
- Die IMCAL GmbH haftet nicht für etwaige Systemfehlfunktionen auf der Website, die die Teilnahme an der Auktion beeinträchtigen.
- Die IMCAL GmbH behält sich alle Rechte (einschließlich der Rechte zum Schutz des Urheberrechts, der Marken, Patente und anderer geistiger Eigentumsrechte) an allen Informationen (einschließlich aller Texte, Grafiken und Logos) vor, die über diese Website bereitgestellt werden.
- Gerichtsstand ist Stuttgart.